Gedenkfeier für Zwangsarbeiter des Friedhoflagers Berliner Kirchengemeinden 1942-1945

Gedenkfeier für Zwangsarbeiter des Friedhoflagers Berliner Kirchengemeinden 1942-1945

Gedenkfeier für Zwangsarbeiter des Friedhoflagers Berliner Kirchengemeinden 1942-1945

Sonntag, 17. November 2024, 14:00 Uhr
Friedhof Jerusalem V, Hermannstraße 84-90, 12051 Berlin

Der Volkstrauertag ist kein religiöser Feiertag. Er ist einer der stillen Tage des staatlichen Gedenkens an die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft überall auf der Welt. Jedes Jahr am Volkstrauertag findet deshalb in Neukölln auf dem Friedhof Jerusalem V und St. Thomas an der Hermannstraße eine Gedenkfeier statt für kirchliche Zwangsarbeit zwischen 1942 und 1945.

42 christlichen Gemeinden, 39 protestantischen und 3 katholischen, konnte nachgewiesen werden, dass sie auf dem Friedhof Jerusalem V ein Zwangsarbeiterlager betrieben. Unter menschenunwürdigen Bedingungen mussten dort über 100 zumeist aus der Ukraine  verschleppte, oft noch minderjährige junge Männer hausen und im gesamten Stadtgebiet Totengräberarbeiten leisten. Die Heilandsgemeinde, deren rechtliche Nachfolge die Evangelische Kirchengemeinde Tiergarten ist, war eine dieser Gemeinden.

Die Gedenkstätte für kirchliche Zwangsarbeit auf dem benachbarten Friedhof St. Thomas an der Neuköllner Hermannstraße umfasst, neben dem ehemaligen Bluemnpavillon mit einer Ausstellung zu Krieg, Zwangsarbeit und einigen, auch medial durch Schulgruppen aufbereiteten Lebenslinien der Insassen, den 2002 eingeweihten Gedenkstein. An jedem Volkstrauertag versammeln sich hier nach einer Prozession die beteiligten Gemeinden und legen miteinander ihre „Steine der Erinnerung“ ab, graue Granitsteine mit den eingravierten Gemeindenamen, herausgeschnittene Teile des polierten Findlings, der zusammengefügt die einzelne, aber auch gemeinsame Schuld manifestiert.

Der Volkstrauertag soll mahnend Frieden und Verständigung über politische und kulturelle Grenzen hinweg fördern. Zur Begegnung und Auseinandersetzung mit dem, was geschehen ist und deshalb auch wieder geschehen kann, wird jedes Jahr zwei Wochen vor Ende des Kirchenjahres geladen. 


(Martina Knoll, Foto EKBO)

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