07/08/2024 0 Kommentare
Neues aus dem GKR Im Januar 22
Neues aus dem GKR Im Januar 22
# Neues aus dem GKR

Neues aus dem GKR Im Januar 22
Liebe Gemeindemitglieder,
manche Projekte in unserer Gemeinde, gerade die großen Baustellen, ziehen sich mit ihren Abstimmungen und Durchführungen über Jahre, andere Beschlüsse sind mit einfacher Mehrheit in einer Sitzung zu verabschieden. Möchten Sie wissen, worüber unser Gemeindekirchenrat (GKR) gerade so berät? In diesem Blog können Sie zukünftig einen kleinen Einblick in die Inhalte der GKR-Arbeit erhalten.
In der Januarsitzung 2022 ging es unter anderem um …
… erste Gedanken zur Durchführung der Gemeindekirchenratswahlen am 13. November 2022, in der die Hälfte der Ältesten und die Ersatzältesten aus dem Gremium ausscheiden und sich ggf. mit neuen Interessierten (wieder) zur Wahl aufstellen lassen können. Die barrierefreie Heilandskirche steht als Wahllokal bereits zur Verfügung. Müssen wir bedingt durch die Jahreszeit in unsere Überlegungen schon jetzt eine weitere Viruswelle einbeziehen?
… und um das aktuelle Hygienekonzept unserer Gemeinde. Die Bestimmungen zum Schutze aller sind so umfangreich, dass der gewählte Begriff „Maßnahmen-Katalog“ hier schon sehr angebracht ist. Der Geschäftsführende Ausschuss hat auch außerhalb der GKR-Sitzungen die zeitlich begrenzte Vollmacht, tagesaktuell zu reagieren und Verschärfungen oder Erleichterungen zu beschliessen.
In Kurzform:
Gottesdienste in unseren Kirchen erfordern auch am Sitzplatz das durchgängige Tragen einer medizinischen Maske, eine Personenzahlbeschränkung (Heilandskirche und St. Johannis 70 TN, KFG und Erlöserkirche 45 TN), einen Abstand der Sitzflächen von 1,5 m, eine Lüftung nach 40 Minuten. Leider kann durch die Gemeinde auch nicht gesungen werden. Es findet zudem zurzeit kein Abendmahl statt, statt Gesangbüchern werden Liedzettel verteilt und Kollekten nur am Ausgang gesammelt. Es erfolgt stets am Eingang eine Anwesenheitsdokumentation, die vier Wochen in der Küsterei aufgehoben und dann vernichtet wird.
Der Zutritt zu allen anderen Veranstaltungen ist auf Personen begrenzt, die vollständig geimpft sind oder innerhalb der letzten drei Monate genesen und zusätzlich einen aktuellen negativen Corona-Test vorweisen. Geboosterte Personen müssen hier keinen zusätzlichen Test vorlegen. Kinder sind bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres von der Testpflicht ausgenommen, bei Schülern*innen gilt der vorgelegte Schülerausweis als Nachweis der regelmäßigen Testung. Minderjährige können einen Schnelltest vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Personen, die ärztlich attestiert eine Impfunfähigkeit nachweisen und zudem einen PCR Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist, ist der Zutritt zu gestatten.
Die Nachweise müssen vollständig und unaufgefordert am Eingang vorgelegt werden. Das Vorliegen der Impf- oder Genesenen-Nachweise sowie der Testnachweis muss mit der Anwesenheitsdokumentation erfasst werden. Diese wird vier Wochen in der Küsterei für notwendige Kontaktrückverfolgungen aufbewahrt und dann vernichtet.
Personen mit Erkältungssymptomen und Personen mit direktem Kontakt zu Infizierten innerhalb der letzten 48 Stunden (Kontaktpersonen 1) haben keinen Zutritt zu Veranstaltungen.
An Chorproben dürfen unter den dargestellten Voraussetzungen bis zum 20. Februar nicht mehr als 15 Personen teilnehmen – dann wird ein neuer Beschluss gefällt.
… und auch um Sanierungsarbeiten, Vermietungen und Zukunftsvisionen, betroffen unter anderem das Meerbaum Haus, die Kaiser-Friedrich-Gedächtniskirche, die Heizanlage der Heilandskirche, das Gemeindehaus in der Ottostraße, die Küchen, Sanitäranlagen und Alte Schule von St. Johannis. Große Baustellen, die bestimmt auch noch die nächsten Sitzungen bestimmen werden!
Noch zehren wir alle von dem umfangreichen und beeindruckend kreativen Angebot am Heilig Abend, das sehr gut angenommen und im Rahmen der Regeln und Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie besucht wurde. In Teilen wird es auch unsere zukünftige Advents- und Weihnachtszeitgestaltung beeinflussen. Doch bis dahin mögen bald wieder viel, viel mehr Gemeindeveranstaltungen und Begegnungen über Gemeindegrenzen hinaus stattfinden und auch von allen sorgenfrei besucht werden können.
Mit herzlichen Januar-Grüßen aus dem GKR
Martina Knoll
(Vorsitzende d. Ausschusses für Öffentlichkeitsarbeit)
Der Gemeindekirchenrat der Kirchengemeinde Tiergarten setzt sich zusammen aus zehn stimmberechtigten Mitgliedern und fünf Ersatzältesten sowie unserem Pfarrteam. Die Aufgaben, Ausschüsse und Mitglieder unseres GKR finden Sie unter „Das sind wir“.
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